Westerstede: Verlängerung der Veränderungssperren für die Teilbereiche W2-W7
Rechtlicher Status
Auszug aus der „Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. W2 – W7“ in Westerstede
Aufgrund der § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) i.V.m. §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunal- verfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat der Stadt Westerstede in seiner Sitzung am 10.10.2023 nachfolgende Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Gegenstand der Satzung
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften – vom 22.10.2021 wird gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
Quellen: Web-Seite der Stadt Westerstede „Hinweisbekanntmachung – Bauleitplanung der Stadt Westerstede “