BRE des Monats

September 2023

Kassel: 1. Änderung BPlan Nr. 1/27A

"Sonderfläche Einzelhandel - Stadtteil Südstadt"

 

Lage und  rechtlicher Status der „Sonderfläche Einzelhandel“

Auszug aus der „Begründungg –nicht vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. I / 27A– 1. Änderung „SO-Einzelhandel“ in Kassel - Stadtteil Südstadt

Zur Errichtung des EDEKA-Neukauf-Marktes im Bereich der Frankfurter Straße 112-120 wurde 2008 eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. I / 27A vom 24.06.1991 in Teilbereichen eingeleitet. Diese wurde aber damals nicht abgeschlossen.

Planungsziel

Auszug aus der „Begründungg –nicht vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. I / 27A– 1. Änderung „SO-Einzelhandel“ in Kassel - Stadtteil Südstadt

Ziel und Zweck der Planung ist es, zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung des Stadtteils Südstadt einen Standort für Einzelhandel auszuweisen und damit die bereits im Jahr 2009 vollzogene Bebauung des Lebensmittelmarktes planungsrechtlich zu sichern.Das Planungsziel des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist durch den Neubau des Edeka Marktes zwischenzeitlich umgesetzt worden: der dort entstandene Edeka- Markt hat sich etabliert und in den zentralen Versorgungsbereich des Quartiers eingefügt.Da das Vorhaben mit der Erlangung der Planreife bereits umgesetzt wurde und nun der Bestand planungsrechtlich gesichert werden soll, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. I / 27A als nichtvorhabenbezogener Bebauungsplan.

Handlungsgrund

Auszug aus der „Begründungg –nicht vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. I / 27A– 1. Änderung „SO-Einzelhandel“ in Kassel - Stadtteil Südstadt

Der geplante Lebensmittelmarkt überschreitet mit rund 4.000 m2 Geschossfläche den Grenzwert gemäß Anlage 1 Nr. 18.6.2 UVPG (großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit einer zulässigen Geschossfläche von mehr als 1.200 m2). In Verbindung mit Nr. 18.8 ergibt sich daraus das Erfordernis einer Vorprüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall gemäß § 7 Abs. 1 UVPG. Sollte die Vorprüfung dies bestätigen, wäre damit gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nicht möglich.

Quellen:  Web-Seite der Stadt Kassel „Begründung“; Bebauungsplan Nr. I / 27A– 1. Änderung „SO-Einzelhandel“ Kassel Stadteil Südstadt